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   OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17   

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https://dejure.org/2017,38409
OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17 (https://dejure.org/2017,38409)
OLG München, Entscheidung vom 09.10.2017 - 34 Wx 221/17 (https://dejure.org/2017,38409)
OLG München, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 34 Wx 221/17 (https://dejure.org/2017,38409)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 15 Abs. 2, § 18 Ab... s. 1, § 19, § 20, § 29 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 3, § 71 Abs. 1, § 73; RPflG § 11 Abs. 1; BGB § 134, § 925, § 2205, § 2216; BayGO Art. 75 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 1 u. 2 u. Abs. 5; BV Art. 12 Abs. 2 S. 2
    Anspruch von Grundbuchamt auf die Vorlage einer Vollwertigkeitsbescheinigung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29 Abs. 3; BayGO Art. 75
    Vollwertigkeitsbescheinigung des Vertretungsberechtigten bei Grundstücksveräußerung durch Gemeinde erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis dafür, dass ein gemeindliches Grundstück nicht unter Wert veräußert worden ist, gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 19, 29; BayGO Art. 75; BGB § 134
    Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung bei Veräußerung eines Gemeindegrundstücks durch schriftliche Erklärung eines Vertretungsberechtigten der Gemeinde

  • rewis.io

    Anspruch von Grundbuchamt auf die Vorlage einer Vollwertigkeitsbescheinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; GBO § 19; GBO § 29; BayGO Art. 75
    Anforderungen an den Nachweis dafür, dass ein gemeindliches Grundstück nicht unter Wert veräußert worden ist, gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    BGB § 134 ; GBO § 19 ; GBO § 29 ; BayGO Art. 75
    Anforderungen an den Nachweis dafür, dass ein gemeindliches Grundstück nicht unter Wert veräußert worden ist, gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindliche Erklärung zum Grundstückswert genügt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfügungsbefugnis eines Gemeinde bei Verdacht einer unzulässigen Unterwertveräußerung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 42/95

    Prüfung der Veräußerung unter Wert bei einem Gemeindegrundstück

    Auszug aus OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17
    Zum Nachweis dafür, dass ein gemeindliches Grundstück nicht unter Wert veräußert worden ist, genügt in der Regel die schriftliche Feststellung des Vertretungsberechtigten der Gemeinde in der Form des § 29 Abs. 3 GBO, dass dies nicht der Fall ist (Anschluss an BayObLGZ 1995, 225).

    a) Das Grundbuchamt hat von Amts wegen die Verfügungsbefugnis einer bayerischen Gemeinde zu prüfen, wenn sie als Eigentümerin die Auflassung und die Bewilligung der Eintragung erklärt (BayObLGZ 1983, 85/88; 1995, 225/227).

    Daher hat das Bayerische Oberste Landesgericht das nach Art. 75 Abs. 1 Satz 2 BayGO in der Regel geltende Verbot, Vermögensgegenstände unter ihrem Wert zu veräußern, insoweit als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB angesehen, als es sich auf unentgeltliche Zuwendungen an Private bezieht, die unter keinerlei Gesichtspunkten als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt erachtet werden können (BayObLGZ 1995, 225/226; Bauer/Böhle/Ecker Bayerische Kommunalgesetze Stand 2017 Art. 75 GO Rn. 11; a.A. Staudinger/Jörg Mayer BGB Stand 2012 Art. 119 EGBGB Rn. 87 und 89).

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Frage der (Teil-)Unentgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers (§§ 2205, 2216 BGB) hat das Bayerische Oberste Landesgericht daher im Grundbuchverfahren eine Erklärung des Vertretungsberechtigten der Gemeinde, dass eine solche Teilunentgeltlichkeit nicht vorliege, als erforderlich, aber auch ausreichend erachtet (BayObLGZ 1995, 225/227 f.; ablehnend DNotI-Report 2017, 83/85).

    Die Erklärung ist also - als Minus zu dem grundsätzlich in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO vorzulegenden Nachweis - Voraussetzung für die Anwendung des oben dargelegten Beweiserleichterungsgrundsatzes (BayObLGZ 1995, 225/228; a.A. DNotI-Report 2017, 83/85 f.).

    Daher ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Negativtatsache einer Veräußerung nicht unter Wert mit der entsprechenden schriftlichen Erklärung des Bürgermeisters als Vertretungsberechtigtem der Gemeinde in der Form des § 29 Abs. 3 GBO belegen zu lassen (BayObLGZ 1995, 225/228; OLG Dresden NotBZ 2015, 306 mit Anm. Primaczenko; AllMBl 1992, 535/536; Schöner/Stöber Rn. 4078; Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 48).

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 21/83
    Auszug aus OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17
    a) Das Grundbuchamt hat von Amts wegen die Verfügungsbefugnis einer bayerischen Gemeinde zu prüfen, wenn sie als Eigentümerin die Auflassung und die Bewilligung der Eintragung erklärt (BayObLGZ 1983, 85/88; 1995, 225/227).

    Eine gegen dieses Verbot verstoßende Verfügung der Gemeinde ist, sofern nicht der Ausnahmetatbestand des Art. 75 Abs. 3 Satz 2 BayGO erfüllt ist, nach § 134 BGB nichtig (BayObLGZ 1983, 85/91; Bauer/Böhle/Ecker Bayerische Kommunalgesetze Stand 2017 Art. 75 GO Rn. 11; MüKo/Armbrüster BGB 7. Aufl. § 134 Rn. 101; DNotI-Report 2017, 83/85).

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der

    Auszug aus OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17
    Die Auflassung ist auf der Veräußererseite von dem Verfügungsbefugten zu erklären (BayObLG NJW-RR 1989, 587).
  • OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15

    Vollwertigkeitsbescheinigung einer Gemeinde in gesiegelter Form erforderlich

    Auszug aus OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17
    Daher ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Negativtatsache einer Veräußerung nicht unter Wert mit der entsprechenden schriftlichen Erklärung des Bürgermeisters als Vertretungsberechtigtem der Gemeinde in der Form des § 29 Abs. 3 GBO belegen zu lassen (BayObLGZ 1995, 225/228; OLG Dresden NotBZ 2015, 306 mit Anm. Primaczenko; AllMBl 1992, 535/536; Schöner/Stöber Rn. 4078; Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 48).
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17
    Die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis knüpft als Ausfluss der sachlich-rechtlichen Verfügungsbefugnis ebenfalls an diese an (BayObLGZ 1988, 229/231; Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 56); sie kann somit in der Regel nicht ohne Beantwortung der Frage nach der Verfügungsbefugnis beantwortet werden.
  • OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18

    Zur Übertragung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis eines ersten

    Da die vorgelegte Vollwertigkeitsbescheinigung nicht Gegenstand der Beschwerde ist, ist vom Senat zudem nicht zu prüfen, ob der unterzeichnende Stadtkämmerer der Stadt bevollmächtigt ist, derartige Erklärungen abzugeben, und ob - wie das Grundbuchamt in seiner Abhilfeentscheidung wohl meint - konkrete Anhaltspunkte Anlass für berechtigte Zweifel geben, was über eine Vollwertigkeitsbescheinigung hinaus einen formstrengen Nachweis erforderlich machen würde (OLG München, Beschluss vom 09.10.2017 - 34 Wx 221/17 -, juris Rn. 14).
  • BayObLG, 14.09.2022 - 101 ZRR 180/21

    Art. 75 BayGO - Unterwertige Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

    Auch eine gegen das Veräußerungsverbot verstoßende Verfügung der Gemeinde ist nach § 134 BGB nichtig (BGH, Urt. v. 12. Juli 2013, V ZR 122/12, NJW 2013, 3779 Rn. 15; offenlassend: OLG München, Beschluss vom 9. Oktober 2017, 34 Wx 221/17, juris Rn. 11 und 12 m. w. N.), es sei denn, es liegen Umstände vor, aus denen sich lediglich eine Teilnichtigkeit ergibt (BayObLGZ 2001, 54 a. a. O.).
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